Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Fall eines Onlinekaufs von Tickets für Veranstaltungen und Ausstellungen, die durch den Astronomischer Verein der Grafschaft Bentheim e. V. (nachfolgend AVGB) veranstaltet und/oder durchgeführt werden.

1.2 Mit der Abgabe eines Angebotes zum Online-Ticketkauf (vgl. Ziff. 2.2 Satz 2) stimmt der Käufer den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVGB zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder dieselben ergänzen, erkennt der Käufer als nicht einbezogen an. Dies gilt auch, wenn die AVGB denselben nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch den AVGB zustande.

2.2 Die Bereitstellung des Webshops und der hierin kommunizierten Veranstaltungen/Ausstellungen/Führungen sowie die Bereitstellung eines Onlinebestellsystems durch die AVGB ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer und ist selbst kein Angebot. Das Angebot des Kunden wird durch Absendung seiner Ticketbestellung nach Wahl der Bezahlart durch Anklicken des „OK“- Icons erklärt. Der Zugang des Angebotes erfolgt mit Eingang der Bestellung auf demjenigen Server, auf dem die der Verein die Bestellungseingänge hostet/hosten lässt.

2.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Versendung einer Bestätigungsmail durch die AVGB gegenüber dem Käufer. Der Zugang der Annahme erfolgt mit Eingang der Mail auf dem Posteingangsserver (E-Mail-Server), auf dem der Käufer seine E-Mails hostet/hosten lässt.

2.4 Der Bestätigungsmail ist eine digitale Wiedergabe der Buchungsbestätigung und eines Vouchers im Dateiformat „.pdf“ angehängt.

3. Pflichten des AVGB

3.1 Der AVGB ist dem Käufer zur Zusendung einer digitalen Bestätigung im Format „.pdf“ verpflichtet (alternativ Aushändigung im Papierformat), welche folgende Informationen enthält:

  • Bezeichnung der bestellten Führung(en) / bestellten digitalen Geräte / Time Slots
  • Anzahl der Personen, die Teilnehmen sowie ggf. einschlägige Kriterien für die Preisbemessung (Erwachsene, Kinder etc.)
  • Besuchstag und Zeitpunkt
  • Bestätigung, die die bereits erfolgte Bezahlung der Tickets dokumentiert
  • Angehängt an die Buchungsbestätigung ist ein Voucher, der in Kurzform die Teilnahmeberechtigung dokumentiert und einen QR – Code zur digitalen Kontrolle hat.

3.2 Der AVGB ist zur einmaligen Zulassung der Teilnahme derjenigen Person(en) an einer Führung verpflichtet, die sich zu Beginn einer Veranstaltung oder dem vereinbarten Startzeitpunkt durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren.

Sofern mehrere Ausdrucke eines digitalen Tickets gem. Ziff. 3.1 existieren, ist der AVGB zur einmaligen Nutzung des Vouchers von derjenigen Person verpflichtet, die sich zu Beginn einer Veranstaltung oder des Time-Slots an erster Stelle durch ein insgesamt lesbares Ticket gem. 3.1 legitimieren.

Die Verpflichtung zur Teilnahme ohne Legitimation eines insgesamt lesbaren Tickets gem. Ziff. 3.1 besteht auch dann nicht, wenn ein Kaufvertrag gem. Ziff. 2 wirksam zustande gekommen und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung gem. Ziff. 4.1 nachgekommen ist.

Der AVGB ist nicht zur Ersatzbeschaffung eines Tickets verpflichtet, das dem Käufer nach Zugang der Bestätigungsmail nebst Anhang (Ziff. 2.3/2.4) abhandengekommen ist.

3.3 Die inhaltliche Gestaltung einer Führung, auch der digitalen Führung, obliegt alleine dem AVGB. Sofern der AVGB eine Änderung von Inhalten für sachdienlich oder aus anderen Gründen für notwendig hält, ist ihr dies jederzeit möglich und erfüllt sie mit der Vermittlung der Teilnahme an in dieser Weise geänderten Führungen ihre vertraglichen Verpflichtungen.

3.4 Der AVGB ist nicht verpflichtet, mit dem Beginn einer Führung oder des Zeitfensters auf verspätete Käufer eines Online-Tickets zu warten. Die Führungen beginnen pünktlich zu dem auf dem Ticket angegebenen Zeitpunkt. Der AVGB ist nicht verpflichtet, einen verspäteten Käufer eines Tickets zu der bereits begonnenen Führung zu geleiten.

3.a Zusätzliche Regelung Gutscheinverkauf

3.a.1. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Ablauffrist aufgedruckt ist oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung über den Zeitraum der Einlösung getroffen wurde.

3.a.2. Bei Gutscheinen besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung. Die Teilnahme hängt vielmehr davon ab, dass der AVGB für die betreffende Veranstaltung noch freie Kapazitäten zur Verfügung hat. Über die Verfügbarkeit kann sich der Kunde im Internet oder in der Sternwarte Neuenhaus informieren.

3.a.3. Aktivierung und Freischaltung des Gutscheins können bis zu fünf Arbeitstage in Anspruch nehmen. Online erworbene Gutscheine sind spätestens ab dem sechsten Tag nach Erwerb einlösbar.

3.a.4. Alle verkauften Gutscheine sind Wertgutscheine, mit der Folge, dass bei Preiserhöhungen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes und der Einlösung die Differenz durch den Kunden zu entrichten ist.

4. Pflichten des Käufers

4.1 Der Käufer ist zur Bezahlung des Kaufpreises der von ihm bestellten Tickets verpflichtet. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er gilt mit Zahlungseingang auf der Kontoverbindung des AVGB als entrichtet.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für eine Wiedergabe und einen Ausdruck der digitalen Wiedergabe des Tickets erforderlich sind. Zu diesen zählt:

  • die Verfügbarkeit eines PDF-Readers,
  • die Verwendung von weißem Papier im Format A4/Letter
  • Ausdruck in Originalgröße (100 %)

4.3 Der Käufer ist verpflichtet, für eine Lesbarkeit des QR-Codes auf dem gem. Ziff. 3.1 zur Verfügung gestellten Tickets bei Teilnahme an der Führung Sorge zu tragen. Insbesondere ist er verpflichtet, jede Art von Verschmutzungen und/oder Beschädigung des QR-Codes zu vermeiden und einen lesbaren Ausdruck zu gewährleisten.

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, einen Weiterverkauf von Tickets gem. Ziff. 3.1 zu unterlassen und die Voucher wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren, um einem Missbrauch vorzubeugen.

4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Richtigkeit der auf seinem Ticket gem. Ziff. 3.1 befindlichen Angaben unverzüglich nach Zugang der Bestätigungsmail gem. Ziff. 2.3 zu überprüfen und inhaltliche Abweichungen von seiner Bestellung (insbes. Führung / Besuchstag / Kartenzahl / Preisermäßigungen) der AVGB innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Bestätigungsmail mitzuteilen. Geht dem AVGB innerhalb dieser Frist keine Beanstandung zu, gilt der Inhalt des Tickets als vereinbarter Vertragsgegenstand. Änderungen werden erst nach erneuter Bestätigung wirksam.

4.6 Der Käufer ist verpflichtet, sich während der Teilnahme angemessen zu verhalten, um die Gefahr von Gesundheits- und/oder Beschädigungen für sich und andere sowie von mitgeführtem Eigentum entgegenzuwirken.

5. Rücktrittsrecht / Widerruf / Rückabwicklung

5.1 Der AVGB ist berechtigt, von einem Vertrag zur Teilnahme an einer Führung zurückzutreten,

  • wenn der für eine Führung verpflichtete Führer erkrankt ist und ein Ersatz trotz entsprechender Bemühungen nicht verpflichtet werden kann
  • und/oder wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung einer Führung nur unter einer Steigerung von Gefahren für die Teilnehmer zulassen
  • und/oder in sonstigen Fällen der Unmöglichkeit der zu erbringenden Leistung und in Fällen höherer Gewalt und/oder in Fällen offensichtlicher Preisirrtümer.

Der AVGB wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die Führung nicht durchgeführt wird und einen bereits bezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten.

5.2 Der Käufer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücknahme von Vouchern. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Teilnahmekarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 BGB vor, sodass kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht besteht.

5.3 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn er zum Besuchstag kein insgesamt lesbares Ticket gem. Ziff. 3.1 bei sich führt und ihm aus diesem Grunde der Zutritt zu einer Ausstellung/die Teilnahme an einer Führung verweigert wird.

6. Gewerbliche Rechte und Urheberrechte

6.1 Die Inhalte der Internetseite, des Online-Shops, sowie die ihr zugrundeliegende Software sind urheberrechtlich geschützt. Die auf den Webseiten genannten Firmennamen, Logos und/oder Produktbezeichnungen sind ggf. als gewerbliche Schutzrechte geschützt.

6.2 Der AVGB behält sich ausdrücklich alle ihr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehenden Rechte vor. Dies gilt insbesondere für eine unzulässige Nutzung von im Online-Shop veröffentlichen Texten, Bildern und des Designs der Seite des Online-Shops. Jede in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der AVGB.

7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

7.1 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche aus Geschmacksgründen oder wegen Nichtgefallens sind ausgeschlossen.

7.2 Der AVGB haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. In diesem Zusammenhang erkennt der Käufer an, dass es sich beim Bewegen im öffentlichen Raum, nicht um besonders geschützte Bereiche handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigene Gefahr des Käufers. Der AVGB haftet nicht für Schäden, die durch ein Verhalten des Käufers verursacht sind, welches seinen Pflichten gem. Ziff. 4.6 zuwiderläuft.
7.3 Der AVGB haftet nur für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Einschränkung gilt nicht für die Haftung bzgl. solcher Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Die Regelung gem. Ziff. 7.2 Abs. 2 gilt entsprechend.
7.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen den Verein wegen Mangelhaftigkeit der Leistung oder wegen einer sonstigen Pflichtverletzung des Vereins beträgt ein Jahr.

8. Datenschutz

Datenschutzrechtliche Informationen gem. § 13 TMG sind auf der Webseite https://avgb.de/ unter der Rubrik „Datenschutz“ oder direkt über den Link https://avgb.de/datenschutz/ abrufbar.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Neuenhaus, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

9.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nordhorn. Der Verein ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.3 Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher ist Gerichtsstand Nordhorn, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.4 Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Nordhorn, Bundesrepublik Deutschland vereinbart (Art. 17 des Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968, EuGVU). Der Verein ist berechtigt, auch an jedem anderen Gericht Klage zu erheben, das aufgrund des EuGVU vom 27. September 1968 zuständig ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

10.2 Sollten einzelne Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und darüber hinaus tatsächlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

Neuenhaus, Mai 2023

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